Import und Export

Unser Qualitätsgedanke folgt den Richtlinien zur sachgemäßen Lagerung, zur guten Vertriebspraxis und zur guten Herstellungspraxis

Import

Nur mit einer offiziellen Abfertigungserlaubnis ist der Import cannabinoidbasierter Arzenimittel nach Deutschland möglich. Auf dem Antrag müssen für den Erhalt der Einfuhrgenehmigung und damit verbunden einer problemlosen Zollabfertigung u.a. die PZN, die genaue Bezeichnung und die BtM-Nummer angegeben werden. Mit unseren Services übernehmen wir für Sie das Einholen der Genehmigung und sämtliche Behördenkommunikation.

Export

Neben den komplexen Aufgaben für einen erfolgreichen Import, sind bei einer Sendung von Betäubungsmitteln aus Deutschland zusätzliche bürokratische Schritte zu gehen. Bei der Ausfuhr muss so z.B. eine enge Abstimmung mit der ausstellenden Behörde des Einfuhrlandes erfolgen. Im Rahmen unserer BtM-Dienstleistungen übernehmen wir gerne den gesamten Prozess hin zu einer erfolgreichen Ausfuhr.

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Überwinden Sie die strengen Auflagen bei der Ein- und Ausfuhr Ihrer Cannabis Produkte innerhalb und außerhalb der europäischen Union

Wir übernehmen die komplette Verantwortung für grenzüberschreitende Verbringungen Ihrer Betäubungsmittel. Während der Abwicklung können wir stets nachweisen, dass Ihre Cannabisprodukte keinen Bedingungen ausgesetzt sind, die eine Beeinträchtigung der Qualität oder Unversehrtheit bedeuten könnten.

Die Vorzüge des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes liegen auf der Hand. Diese Bestimmungen zur Warenverkehrsfreiheit greifen bei Betäubungsmitteln jedoch nicht und Anforderungen für den Transport variieren von Nationalstaat zu Nationalstaat. Die Einfuhr von Cannabis-Produkten wird u.a. über die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) geregelt und es braucht eine Erlaubnis gemäß § 3 BtMG. Strenge Vorgaben im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr stellen somit für viele Unternehmen unüberwindbare Hürden dar. Wer Betäubungsmittel einführen will, hat für jede Einfuhrsendung unter Verwendung eines amtlichen Formblatts eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen. 

Die CNBS Logistics übernimmt die komplette Abwicklung beim Im- und Export für Sie und erledigt außerdem die Beantragung und die Dokumentationsaufgaben. Die Erteilung der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Nicht-EU-Staaten erfordert die Einhaltung zusätzlicher Regularien zum Schutz der Verbraucher gemäß Arzneimittelgesetz. Zu den Erfordernissen gehört die Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 Abs. 1 AMG, ein GMP Zertifikat, eine Zollbescheinigung gemäß § 73 Abs. 6 AMG, eine sachkundige Person und letztendlich auch geeignete Labore für die anstehende Analytik und Lagerräume gemäß § 15 BtMG.

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Export

Neben den komplexen Aufgaben für einen erfolgreichen Import, sind bei einer Sendung von Betäubungsmitteln aus Deutschland zusätzliche bürokratische Schritte zu gehen. Bei der Ausfuhr muss so z.B. eine enge Abstimmung mit der ausstellenden Behörde des Einfuhrlandes erfolgen. Im Rahmen unserer BtM-Dienstleistungen übernehmen wir gerne den gesamten Prozess hin zu einer erfolgreichen Ausfuhr.