Import & Export

Unser Qualitätsgedanke folgt den Richtlinien zur sachgemäßen Lagerung, zur guten Vertriebspraxis und zur guten Herstellungspraxis

Zügige Überwindung strenger Auflagen bei der Ein- und Ausfuhr Ihrer Cannabis-Produkte

Wir übernehmen die komplette Verantwortung für grenzüberschreitende Verbringungen Ihrer Betäubungsmittel, egal ob innerhalb oder außerhalb der europäischen Union. Während der gesamten Abwicklung können wir stets nachweisen, dass Ihr medizinisches Cannabis keinerlei Bedingungen ausgesetzt ist, die eine Beeinträchtigung der Qualität oder Unversehrtheit bedeuten könnten.

Import

Einfuhr

Import Ihrer Produkte

Nur mit einer offiziellen Abfertigungserlaubnis ist der Import cannabinoidbasierter Arzenimittel nach Deutschland für Untenehmen möglich. Auf dem Antrag müssen für den Erhalt der Einfuhrgenehmigung und damit verbundenen problemlosen Zollabfertigung u.a. die PZN, die genaue Bezeichnung und die BtM-Nummer angegeben werden. Mit unseren Services übernehmen wir für Sie das Einholen der Genehmigung und sämtliche Behördenkommunikation.

Export

Ausfuhr

Export Ihrer Produkte

Neben den komplexen Aufgaben für einen erfolgreichen Import, sind bei der Sendung von Betäubungsmitteln aus Deutschland zusätzliche bürokratische Schritte einzuhalten. Bei der Ausfuhr muss so beispielsweise eine enge Abstimmung mit der ausstellenden Behörde des Einfuhrlandes erfolgen. Im Rahmen unserer BtM-Dienstleistungen übernehmen wir gerne den gesamten Prozess hin zu einer erfolgreichen Ausfuhr. Wir kümmern uns um den Export und stellen sicher, dass sämtliche Dokumente ordnungsgemäß erstellt werden und die Abfertigungsbefugnis zum fristgerechten Zeitpunkt bei der richtigen Behörde vorliegen.

Gesetzesrahmen Im- und Export

Für eine endgültige Genehmigung der Ein- und Ausfuhr erfordert es eine Erlaubnis gemäß § 3 BtMG sowie in einigen Fällen die Einhaltung zusätzlicher Regelungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Die CNBS Logistics übernimmt den gesamten Im- und Exportprozess für Sie und trägt die volle Verantwortung.

Die Vorzüge des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes liegen auf der Hand. Die Bestimmungen zur Warenverkehrsfreiheit greifen bei Betäubungsmitteln jedoch nicht und die Anforderungen für den Transport variieren von Nationalstaat zu Nationalstaat. Die Einfuhr von Cannabis-Produkten wird u.a. über die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) geregelt und es braucht eine Erlaubnis gemäß § 3 BtMG. Strenge Vorgaben im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr stellen somit für viele Unternehmen unüberwindbare Hürden dar. Wer Betäubungsmittel einführen will, hat für jede Einfuhrsendung unter Verwendung eines amtlichen Formblatts eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen. Die CNBS Logistics übernimmt die komplette Abwicklung beim Im- und Export für Sie und erledigt außerdem die Beantragung und die Dokumentationsaufgaben. Die Erteilung der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Nicht-EU-Staaten erfordert die Einhaltung zusätzlicher Regularien zum Schutz der Verbraucher gemäß Arzneimittelgesetz. Zu den Erfordernissen gehört die Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 Abs. 1 AMG, ein GMP Zertifikat, eine Zollbescheinigung gemäß § 73 Abs. 6 AMG, eine sachkundige Person und letztendlich auch geeignete Labore für die anstehende Analytik und Lagerräume gemäß § 15 BtMG.

BtMBinHV

Die Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung gemäß dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt die Abgabe und den Erwerb der in Anlage II und III des BtMG aufgeführten Cannabis-Substanzen.

BtMAHV

Die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung gemäß dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr der in Anlage II und III des BtMG aufgeführten Cannabinoid-Substanzen.

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